Rechtsprechung
VGH Hessen, 18.05.2000 - 8 UE 3165/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Verdienstausfallentschädigung für die Tätigkeit eines Kreistagsabgeordneten - Hausfrauenpauschale
- Judicialis
HGO § 27
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGO § 27
Kommunalrecht - Hausfrau, Hausmann, Verdienstausfall, Ehrenamt, Ehrenamtliche Tätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verdienstausfallentschädigung einer Kreistagsabgeordneten in Form der Hausfrauenpauschale für die Teilnahme an Sitzungen; Ehrenamtliche Tätigkeit; Hausfraueneigenschaft im Rahmen des § 27 Abs. 1 HGO; Geringfügiges Erwerbseinkommen; Durchschnittssatz ehrenamtlich Tätiger; ...
Verfahrensgang
- VG Gießen, 12.03.1997 - 8 E 667/96
- VGH Hessen, 18.05.2000 - 8 UE 3165/97
Papierfundstellen
- ESVGH 50, 269
- NVwZ-RR 2001, 118
- DVBl 2001, 80 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16
Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung
Die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b 2. Alternative StPO setzt voraus, dass ein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen nicht nur im Zeitpunkt des Ergehens des Ausgangsbescheids, sondern auch bei Erlass des Widerspruchsbescheids schwebt (entgegen SächsOVG, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 118). - VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 7 K 458/08
Verdienstausfall eines kommunalen Mandatsträgers
In diesem Zusammenhang verweist der Beklagte auf ein Urteil des HessVGH vom 18.05.2000 (8 UE 3165/97), demzufolge berufstätige Personen, die für die Mandatswahrnehmung die erforderliche Freistellung erhalten, dafür aber ohne Kürzung des Verdienstes ihre Arbeit zu einem anderen Zeitpunkt erledigen müssen, keinen Nachteilsausgleich erhalten.Dass ein Nachweis eines erlittenen Verdienstausfalls zwingend ist, ergibt sich auch aus der einschlägigen Spruchpraxis des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 18.05.2000 - 8 UE 3165/97, HessVGRspr 2000, 81; Urteil vom 28.10.2004 - 8 UE 2843/02).
Allein der Umstand, dass er in Zeiten, in denen er seinen mandatsbedingten Verpflichtungen nachgekommen ist, ansonsten hätte arbeiten und sein Arbeitszeitkonto auffüllen können, rechtfertigt es nicht, ihm einen Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls zuzusprechen (so im Ergebnis auch HessVGH, Urteil vom 18.05.2000 - 8 UE 3165/97, HessVGRspr. 2000, 81).
- VG Gießen, 18.01.2008 - 8 E 1657/07
Im Krankenhaus ehrenamtlich tätige Personen (hier: Patientenfürsprecher); …
17 Hausfrau oder Hausmann kann dagegen nicht sein, wer über ein nennenswertes, das heißt nicht nur geringfügiges Einkommen verfügt (vgl. Hess.VGH, U. v. 18.05.2000 - 8 UE 3165/97 -, HSGZ 2000, 321, 323).Schon aufgrund des Begriffs "geringfügig" ist es geboten, für die Frage ob eine Hausfraueneigenschaft im entschädigungsrechtlichen Sinne zu bejahen ist, die Parallele zum Sozialversicherungsrecht zu ziehen (diese Frage ausdrücklich offen lassend: Hess. VGH, U. v. 18.05.2000 - 8 UE 3165/97 -, HSGZ 2000, 321, 323).
- VGH Bayern, 03.04.2008 - 4 N 07.1051
Normenkontrolle - Entschädigung von Gemeinderatsmitgliedern - Sitzungsgeld pro …
Da die Unentgeltlichkeit für ein Ehrenamt wesenstypisch ist, folgt hieraus zum einen, dass eine Entschädigung dann nicht mehr angemessen ist, wenn sie einer verdeckten Vergütung für die Tätigkeit im Gemeinderat gleichkommen würde (BayVGH vom 31.5.1960, BayVBl 1960 287/288 für Kreisräte; Hess VGH vom 18.5.2000 NVwZ-RR 2001, 118/119; Widtmann/Grasser, GO, RdNr. 2 zu Art. 20a). - VG Lüneburg, 11.05.2005 - 5 A 153/04
Entschädigung eines Kreistagsabgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen und …
Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des Hess. VGH vom 18. Mai 2000 (8 UE 3165/97 ) führt ebenfalls nicht zu einem anderen Ergebnis. - VG Frankfurt/Main, 08.07.2009 - 7 K 3448/08
Kreistagsmitglied; Selbständiger; Verdienstausfall; Nachweis
Dass ein Nachweis eines erlittenen Verdienstausfalls zwingend ist, ergibt sich auch aus der einschlägigen Spruchpraxis des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 18.05.2000 - 8 UE 3165/97, HessVGRspr 2000, 81; Urteil vom 28.10.2004 - 8 UE 2843/02).